Ihr Fördermittel-Rechner
Wählen Sie, was berechnet werden soll: Heizungsförderung (KfW 458), BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA) und/oder den KfW-Ergänzungskredit. Berechnet wird genau das, was Sie auswählen.
Was möchten Sie berechnen?
Eine oder mehrere Optionen auswählen – berechnet wird genau das, was angehakt ist.
Allgemeine Angaben
Heizungsförderung (KfW 458)
ab 21.07.2026
BEG-Einzelmaßnahmen
Dämmmaßnahmen oder Anlagentechnik außer Heizung
Grundförderung 15 % + iSFP-Bonus 5 %
| BAFA-Zuschuss | ohne iSFP | mit iSFP |
|---|
KfW-Ergänzungskredit (Programm 358)
KfW-Kredit gegenüber der Hausbank
| Kredit | KfW-Kredit | Nur Hausbank |
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Bitte oben mindestens eine Option auswählen.
Ihr Gesamtpaket
Hinweise & rechtliche Angaben
Heizungsförderung (KfW 458)
Unverbindliche Orientierungsberechnung nach den am 08.07.2026 veröffentlichten Eckpunkten der BEG-Heizungsförderung (KfW 458). Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht; die Auszahlung ist von der Verfügbarkeit der Bundesmittel abhängig. Maßgeblich sind das jeweils gültige KfW-Merkblatt und die individuelle Prüfung. Keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
BEG-Einzelmaßnahmen (BAFA)
15 % Grundförderung. Förderfähige Höchstgrenzen seit 21.07.2026 je Gebäude und Jahr, degressiv je Wohneinheit – 1. WE 30.000 € (mit iSFP 60.000 €), 2.–6. WE je 15.000 € (je 30.000 €), ab 7. WE je 8.000 € (je 15.000 €). Der iSFP-Bonus von 5 % gilt – bei vorliegendem Sanierungsfahrplan und ab 30.000 € förderfähigen Kosten – nur für den Kostenanteil oberhalb der Höchstgrenze ohne iSFP (bis zur iSFP-Höchstgrenze). Orientierungswerte ohne Gewähr.
KfW-Ergänzungskredit (358)
Annuitätendarlehen mit anfänglicher Tilgung; aus Zinssatz und Tilgungssatz ergeben sich monatliche Rate und Rückzahlungsdauer. KfW-Zinssätze laut kfw.de, Stand 02.10.2026; die gewählte Zinsbindung bestimmt den Zinssatz, nach deren Ablauf wird mit demselben Satz weitergerechnet (Schätzung). Das zinsverbilligte Programm 358 gilt nur für ein selbst genutztes Wohngebäude mit einer Wohneinheit und ein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 90.000 €. Höchstbetrag 120.000 € je Wohneinheit. Verbindliche Konditionen nennt Ihre Hausbank. Orientierungswerte ohne Gewähr.